Pflegewissen
Rund um Pflegegeld, Pflegegrade und Fristen gibt es viele Fragen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen kompakt erklärt.
Pflegegrade verstehen
Von Pflegegrad 1 bis 5 – der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen Ihnen zustehen. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.
Beratungsfristen nach § 37.3 SGB XI
Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Nachweis halbjährlich (zum 30.06. und 31.12.) fällig, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Wird er versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Höherstufung & Widerspruch
Hat sich der Pflegebedarf verändert? Dann kann eine Höherstufung sinnvoll sein. Auch bei einem ablehnenden Bescheid unterstützen wir Sie beim Widerspruch.